


Kfz-Marke auf Spielzeugautos (11.05.2007)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (C-48/05), dass eine Marke auf einem Spielzeug oder einem verkleinerten Modell von einem Dritten verwendet werden darf, falls die Marke u.a. für "Kraftfahrzeuge" eingetragen ist. Im konkreten Fall hatte eine Spielzeugfirma das Opel-Logo auf dem Kühlergrill eines funkferngesteuerten Modells des Opel Astra V8 Coupé im Maßstab 1:24 angebracht. Das Gericht entschied, dass durch diese Verwendung die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke "Opel" nicht in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt würde.