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Europäische Patente werden noch attraktiver (22.02.2008)

Im Rahmen des Londoner Protokolls haben sich einige wichtige Länder des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) dazu verpflichtet, das Übersetzungserfordernis für die Validierung bzw. Überführung eines erteilten Europäischen Patents in das jeweilige Land zu lockern. Die wichtigsten Mitgliedsländer des Londoner Protokolls sind Deutschland, das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) und Frankreich. Wenn eine Europäische Patentanmeldung beispielsweise in deutscher Sprache eingereicht wird, muss bei einer Patenterteilung ab dem 1. Mai 2008 für die Validierung im Vereinigten Königreich bzw. Frankreich die Beschreibung nicht mehr ins Englische bzw. Französische übersetzt werden. Nur eine Übersetzung der Ansprüche in diese beiden Sprachen ist noch erforderlich.

Andere Mitgliedsländer des Londoner Protokolls, deren Landessprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, wählen eine dieser drei Sprachen, in welche die Beschreibung dann zu übersetzen ist. Bisher votierten alle entsprechenden Länder für Englisch. In die jeweilige Landessprache müssen lediglich die Ansprüche übersetzt werden. Länder, die (noch?) nicht Mitglied des Londoner Protokolls sind, fordern weiterhin eine vollständige Übersetzung der Ansprüche und Beschreibung in die jeweilige Landessprache. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise Italien und Spanien.

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