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Homepage als Baustelle (07.04.2008)

Das OLG Hamburg hat entschieden (Az. 3 W 151/07), dass eine Adresse als nicht benutzt gilt, wenn auf der Internetseite lediglich ein „Baustellen-Hinweis“ mit der Angabe „Hier entsteht eine neue Internet-Präsenz“ zu finden ist. Wird einem Nutzer einer Internet-Domain die Benutzung untersagt, muss er demnach nur den Inhalt löschen. Das bloße Konnektiertsein der Domain ist dem Nutzer weiterhin erlaubt. Er muss also nicht die Domain löschen lassen bzw. auf sie verzichten.

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