


Schutzfähig oder nicht? Aktuelle Entscheidungen (04.05.2008)
Positive Entscheidung:
„Mirabeau“ (BPatG Az. 29 W (pat) 106/06): Für die Waren „Versandkataloge“ ist die der Nachname des französischen Revolutionärs Mirabeau als Marke eintragbar. Die Annahme sei fern liegend, dass der Verkehr in dieser Bezeichnung einen Hinweis auf ein an der Person des Grafen Mirabeau ausgerichtetes Warensortiment erkennt.
Negative Entscheidung:
„Leonardo da Vinci“ (BPatG, Az. 28 W (pat) 103/06): Die Namen historischer Persönlichkeiten sind Teil des kulturellen Erbes der Allgemeinheit. Ein Markencharakter wird ihnen vom Verkehr deshalb in aller Regel nicht zugeordnet.