


Kennzeichenmäßiger Gebrauch von Metatags (06.02.2007)
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) in der Regel unzulässig ist (I ZR 183/03, „Impuls“). Es ist demnach nicht erlaubt, das fremde Zeichen als Metatag einzusetzen, um Nutzer zu einer das eigene Unternehmen bewerbenden Internetseite zu führen.