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Kennzeichenmäßiger Gebrauch von Metatags (06.02.2007)

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) in der Regel unzulässig ist (I ZR 183/03, „Impuls“). Es ist demnach nicht erlaubt, das fremde Zeichen als Metatag einzusetzen, um Nutzer zu einer das eigene Unternehmen bewerbenden Internetseite zu führen.

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