N E W S L E T T E R
Marken als Vermögensgegenstand
In gewerblichen Schutzrechten können enorme wirtschaftliche Werte verkörpert sein. Marken sind insbesondere das Kommunikationsmedium zwischen Anbieter und Käufer. Zugleich ist die Marke ein Kürzel für die Werbebotschaft des Anbieters. Eine gut eingeführte Marke erweckt naturgemäß Begehrlichkeiten bei Dritten, die am liebsten vom Image der Marke profitieren möchten, um sich die eigenen Werbekosten zu sparen. Unter Berücksichtigung der Markentreue vieler Verbraucher ist daher in vielen Fällen der Wert einer Marke mit dem Marktanteil des betreffenden Produkts gleichzusetzen.
Außer der Bewerbung seines eigenen Produktes kann der Markeninhaber den Wert seiner Marke dazu nutzen, die Marke ganz oder teilweise zu verkaufen oder zu lizenzieren. Gleichfalls ist es möglich, daß die Marke verpfändet bzw. Gegenstand der Zwangsvollstreckung wird. Diese Möglichkeit bleibt jedem Gläubiger offen, falls der Markeninhaber nach ordnungsgemäßer Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Die Bewertung von Marken ist aufgrund ihrer Eigenschaft als Immaterialgüterrecht mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Es ist dabei vor allem zu berücksichtigen, daß eine Marke nie isoliert betrachtet werden kann, sondern immer nur im Kontext der mit ihr gekennzeichneten Produkte und dem entsprechenden Marktumfeld, das sich u.U. stark ändern kann. Auch im Falle einer Markenerweiterung, d.h. einer Ausweitung der Markenbenutzung für neue Waren und Dienstleistungen, ist eine Einschätzung der Wertübertragung der Marke und des erhofften wirtschaftlichen Erfolges schwierig.
Einige wenige Unternehmen - Tendenz steigend - haben sich darauf spezialisiert, den Wert einer Marke zu taxieren. Jedes dieser Unternehmen hat hierzu sein eigenes System, wobei jedes seine eigenen Schwächen hat. Mal erfaßt das System nur börsennotierte Unternehmen, mal wird nur der gesamte Markenbestand eines Unternehmens bewertet, nicht aber die Einzelmarke unter dem Firmendach. Praktisch am bedeutsamsten ist die Bewertung aufgrund des (relativ komplexen) Lizenzgebührenvergleichs, wobei diese Methode der Bestimmung des Erfindungswerts im Arbeitnehmererfindungsgesetz ähnelt. Mittlerweile versucht man, die verschiedenen Systeme miteinander in Einklang zu bringen, um unter Ausschluß ihrer Schwächen zu einer Summe ihrer Stärken zu gelangen. Bei diesen Methoden geht der subjektive Wert der Marke für den Verbraucher ebenso in das Gesamturteil ein wie die Wertschöpfung und ihre Zukunftsaussichten im Markt.
In jedem Fall gilt es im Auge zu behalten, daß die eigene Marke nicht nur eine werbliche Abkürzung für ein Produkt ist, sondern möglicherweise entscheidenden Anteil am gegenwärtigen oder zukünftigen Erfolg - bei einer "schlechten" Marke auch am Mißerfolg - eines Unternehmens hat, sei es des eigenen oder eines dritten Unternehmens. Hierauf ist schon bei der Auswahl eines zukünftigen Produktnamens größter Wert zu legen. Auch wenn später das Produkt anders genannt wird, kann versucht werden, die nun nicht mehr gebrauchte Marke beispielsweise über das Internet zu verkaufen oder zu lizenzieren, um günstigenfalls beträchtliche Zusatzeinnahmen zu erzielen.
Patente als Informationsquelle nutzen
Globalisierung und neue Technologien beschleunigen in allen Branchen die Produktzyklen. Die schnelle Verfügbarkeit von Informationen und das internationale technologische Potential, Innovationen schnell nachzuahmen, machen den Schutz und die Förderung eigener Entwicklungen zu einer immer wichtigeren Aufgabe.
Neben der Schutzfunktion, die Patente ihrem Inhaber bieten, erfüllen sie auch eine wichtige Informationsaufgabe. Dies sollte man schon im Vorfeld der Entwicklung einer Idee nutzen und eine fachgerechte Recherche nach eventuell existierenden Schutzrechten, nach dem Stand der Technik sowie nach den Marktaussichten durchführen. So kann man vermeiden, daß die eigene Erfindung zu den zwei Dritteln aller Patentanmeldungen beim Deutschen Patentamt gehört, die nicht erteilt werden können, weil sie nicht wirklich neu sind.
Gleichzeitig erhält man durch eine Recherche Informationen über Entwicklungen bzw. Entwicklungsstrategien der Mitbewerber. Mit der Veröffentlichungspflicht von Patentschriften und -anmeldungen wird die Verbreitung neuen Wissens gefördert. Patentdatenbanken sind ein offen zugänglicher Wissenspool für technische Informationen. Fachleute schätzen, daß 90 % des gesamten veröffentlichten technischen Wissens in Form von Patenten verfügbar ist. Online-Datenbanken können auch differenzierte Suchanfragen bearbeiten und können preisgünstig eine Informationsbasis für unternehmerische Entscheidungen liefern.
So kann man auf dem eigenen Entwicklungs- oder Produktionsgebiet die aktuellen Neuanmeldungen in der entsprechenden Gruppe der Patentklassifikation einsehen. Man erhält Informationen darüber, wie stark das Forschungsinteresse auf diesem Gebiet gerade ist und wie die technischen Lösungen und Entwicklungsstrategien der Mitbewerber aussehen. Eine Entscheidung, ob man selbst konkurrierend entwickeln oder lieber zukaufen soll, fällt so leichter. Sehr interessant kann auch die Information sein, welche Forschungsgebiete Mitbewerber mit gleichem Unternehmensprofil für zukunftsrelevant halten.
Führt man die Recherche selber durch, lernt man andere Entwicklungsleistungen auf diesem Gebiet kennen und kann die eigene Fragestellung durch diese Anregungen noch während der Recherche immer wieder anpassen. Allerdings dürfte die Fremdrecherche in der Regel überlegen sein. Spezialisierte Rechercheure haben Erfahrung und Übung im Umgang mit Datenbanken. Ihre Kenntnis von spezialisierten Suchsprachen, Fremdsprachen und der spezifischen Datenbankprofile führen zu zielgenaueren und detaillierteren Ergebnissen.
Neuheitsschonfrist
Eine absolut notwendige Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist nach deutschem und europäischem Recht die Neuheit einer Erfindung. Das klingt trivial, bedeutet aber - und da ist mancher überrascht -, daß auch der Erfinder selbst seine Idee nicht z. B. auf einer Messe, in einem Vortrag oder einem Zeitschriftenartikel öffentlich gemacht haben darf, denn damit wäre sie unweigerlich "Stand der Technik" geworden.
Ist die Idee erst einmal ("versehentlich") publik gemacht, ist in den meisten Ländern der Welt die Erteilung eines rechtsbeständigen Patentes wegen der erforderlichen absoluten Neuheit der Erfindung nicht mehr möglich. Man muß sich mit einem geringeren Schutz, beispielsweise einem Gebrauchsmuster zufrieden geben oder auf einen Schutz vollständig verzichten.
Für das Deutsche Gebrauchsmuster gilt im Gegensatz zum Patent die sogenannte Neuheitsschonfrist. Dies besagt, daß die Veröffentlichung der Erfindung keinen Stand der Technik für das Gebrauchsmuster darstellt, wenn das Gebrauchsmuster spätestens 6 Monate nach dieser ersten Veröffentlichung angemeldet wird oder als angemeldet gilt. Die eigene Veröffentlichung bis zu 6 Monate vor der Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung ist somit unschädlich. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist für Deutschland aber kein Schutz mehr möglich.
Die absolute Neuheit für Patente und die 6-monatige Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmuster sind neben den bereits erwähnten Veröffentlichungen besonders wichtig zu beachten bei Lieferantenkontakten. Ohne besonderer Vereinbarungen zwischen dem möglichen Auftraggeber und dem Lieferanten kann es später sehr schwierig werden nachzuweisen, daß es sich bei der Anfrage nicht um eine Veröffentlichung der Erfindung gehandelt hat. Es empfiehlt sich daher vorab zumindest eine Geheimhaltungsvereinbarung zu treffen oder besser noch vor den ersten Fremdkontakten eine Patentanmeldung einzureichen.
Statistik des Deutschen Patent- und Markenamtes
Interessantes Zahlenmaterial legte das Deutsche Patent- und Markenamt kürzlich für das abgelaufene Jahr vor. Danach ist die Zahl der Anmeldungen wieder stark gestiegen. Über 110 000 Patente sowie knapp 87 000 Marken wurden angemeldet. Das führte dazu, daß die durchschnittliche Dauer des Prüfverfahrens um einen weiteren Monat auf 32 gestiegen ist. Das DPMA will dieser Entwicklung mit mehr Personal und moderner Technik begegnen.
Die meisten Erfindungen wurden auf dem Gebiet Fahrzeugtechnik und Maschinenbau gemacht, die höchste Steigerungsrate allerdings verzeichnete die Telekom-Branche. Der Anteil der Einzelerfinder betrug immerhin 13,4 %. Bei den Unternehmen lag wieder einmal Siemens mit den meisten Anmeldungen vorn, es folgten Bosch, DaimlerChrysler, BASF und Volkswagen.
Nord-Süd-Gefälle
Ziemlich genau jede vierte Patentanmeldung deutscher Herkunft stammte im letzten Jahr aus Bayern, das sich somit auf dem Gebiet der Innovationen als wichtigster Standort in Deutschland betrachten kann. Immerhin bedeutet das eine Anmeldung pro 1000 Einwohner. Es folgen das südliche Nachbarland Baden-Württemberg mit 23 %, Nordrhein-Westfalen mit 19 % und Hessen mit 9 %. Bemerkenswert auch, daß die fünf Bundesländer im Osten, ohne Berlin, nur gut 5 % der Anmeldungen auf sich vereinigen können.
Japan vor USA
17,5 % der Anmelder beim DPMA kamen aus dem Ausland - 6,4 % aus Europa, 11,1 % von anderen Kontinenten. Die meisten europäischen Anmelder kamen aus der Schweiz (31 %) gefolgt von Österreich (17 %) und Frankreich (13 %). 51 % der Anmeldungen aus nicht-europäischen Ländern stammten aus Japan, erst dann folgten die USA mit 33 % und die Republik Korea (7,2 %).