N E W S L E T T E R
Erstreckung von Gemeinschaftsrechten auf Länder Osteuropas
Am 1. Mai 2004 treten 10 neue Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei. Es sind dies die Länder Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slovakische Republik, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta. Damit stellt sich sofort die Frage, was mit den vor diesem Zeitpunkt angemeldeten oder eingetragenen Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern geschieht. Es ist für alle Rechteinhaber eine gute Nachricht, daß diese Rechte automatisch und ohne eigenes Zutun auf die neuen Mitgliedsstaaten erstreckt werden.
Da insbesondere keine Extrakosten aufgewandt werden müssen, kann ein Rechteinhaber diese Regelung nur begrüßen. Allerdings wird es Fälle geben, in denen ältere Rechte in den neuen Mitgliedsstaaten mit erstreckten Gemeinschaftsrechten kollidieren. Auch hierfür sind Regelungen gefunden worden, die ein näheres Hinschauen rechtfertigen. Ältere Rechte sind hierbei definiert als Rechte, die vor dem 1. Mai 2004 erworben wurden. Im Falle einer eingetragenen Marke ist dies ein früherer Anmelde- oder Prioritätstag. Der Inhaber eines solchen Rechts kann dem Inhaber der erstreckten Gemeinschaftsmarke deren Gebrauch in dem betreffenden Land verbieten. Allerdings kann er nicht der Erstreckung widersprechen oder gar die gesamte Gemeinschaftsmarke mit einer Löschungsklage angreifen. Diese Regelung gilt zudem nicht, falls die ältere Marke in dem betreffenden Land ungültig ist (beispielsweise aufgrund von Nichtbenutzung) oder bösgläubig erworben wurde.
Eine weitere Ausnahme ist, daß der Inhaber einer älteren Marke in einem der neuen Mitgliedsländer trotz allem Widerspruch gegen die Gemeinschaftsmarke erheben kann, wenn sie innerhalb von sechs Monaten vor dem 1. Mai 2004 angemeldet wurde. Falls also die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erwogen wird, ist eine Anmeldung vor dem 1. November 2003 ratsam. Nicht ausdrücklich geregelt ist, ob es ausreicht, vor diesem Datum eine beispielsweise deutsche Prioritätsanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen, um dann innerhalb von sechs Monaten eine Gemeinschaftsmarke beim EU-Markenamt anzumelden. Dies wird in der Literatur im Moment bejaht, so daß es wahrscheinlich genügt, zunächst vor dem 1. November 2003 eine deutsche Erstanmeldung einzureichen.
Es kann und wird vorkommen, daß erstreckte Gemeinschaftsmarken in einem oder mehreren der neuen Mitgliedsstaaten als beschreibend und damit als nicht schutzwürdig angesehen werden. Dies eröffnet jedoch Mitbewerbern nicht die Möglichkeit, die Löschung der gesamten Marke zu verlangen. Vielmehr ist es in diesen Fällen den Mitbewerbern erlaubt, die Marke in dem betreffenden Land trotz des Markenschutzes zu benutzen.
Da es schwierig und kostspielig sein wird, Konkurrenten oder Trittbrettfahrern eine Bösgläubigkeit bei Markenanmeldungen vor dem 1. Mai 2004 zu beweisen, empfiehlt es sich, in den für wichtig erachteten Ländern schon jetzt nationale Markenanmeldungen zu tätigen. Ansonsten kann es passieren, daß aufgrund einer Markenanmeldung von dritter Seite (aus Behinderungsabsicht oder zum Zwecke des Verkaufs der Marke) die erstreckte Gemeinschaftsmarke in dem betreffenden Land nicht benutzt werden darf.
Für die Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die erst seit einigen Wochen angemeldet werden können (s. unseren Newsletter 1/2003), sind ganz ähnliche Regelungen getroffen worden wie für Gemeinschaftsmarken. Allerdings sind diese nicht ganz glücklich, da vollständig außer acht gelassen wurde, daß das Bestehen älterer nationaler Rechte in aller Regel wegen der fehlenden Neuheit gegen eine Schutzwürdigkeit eines jüngeren Geschmacksmusters spricht. Auch andere Widersprüche finden sich in den entsprechenden Regelungen zur Genüge, so daß an dieser Stelle nicht auf sie eingegangen werden muß. Es ist zu erwarten, daß hier die Gerichte Klarheit schaffen müssen. Von praktischer Relevanz sind die entsprechenden Verordnungen auch nur zum Teil, da die Zahl der Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Vergleich zu den Gemeinschaftsmarken sehr gering ist. Dies liegt auch und insbesondere daran, daß Geschmacksmuster auf EU-Ebene erst seit kurzer Zeit schützbar sind.
134 000 Patentanmeldungen gingen im Jahr 2002 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein – über 5% mehr als im Jahr zuvor. Davon waren über 70 000 internationale Anmeldungen, in denen Deutschland als Bestimmungsland genannt wurde. Die Steigerung rührt von diesem Anteil her, denn die Anmeldungen, die direkt beim DPMA eingingen, blieben mit gut 63 000 praktisch konstant. In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation eigentlich ganz gute Zahlen, allerdings reflektieren Patentanmeldungen die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen der ca. drei vorhergehenden Jahre, so daß möglicherweise noch in den nächsten Jahren mit einem Rückgang gerechnet werden muß.
Dennoch stehen die Deutschen im internationalen Vergleich sehr gut da. Sie sind klar führend in Europa – melden ungefähr doppelt so viel an wie Großbritannien und Frankreich zusammen – und liegen weltweit nur wenig hinter den USA und Japan. Private Erfinder sind klar in der Minderheit, über 85% der deutschen Antragsteller sind Unternehmen. Die Bereiche Fahrzeugbau und Elektrotechnik liegen bei den Anmeldungen vorne, den stärksten Zuwachs verzeichnete in den letzten Jahren die Biotechnologie.
Die 15 eifrigsten Anmelder in Deutschland:
|
Siemens |
3828 |
BASF |
1162 |
BMW |
730 |
|
Bosch |
3205 |
DaimlerChrysler |
1134 |
Mitsubishi |
730 |
|
Infineon |
1882 |
Philips |
917 |
Ericsson |
724 |
|
Volkswagen |
1302 |
Nokia |
859 |
Canon |
700 |
|
Matsushita |
1241 |
Bayer |
852 |
Hewlett-Packard |
698 |
Ein deutlicher Rückgang von 67361 auf 57416 wurde allerdings bei den Markenanmeldungen verzeichnet, die sich damit nach einigen Boomjahren der Internetbranche und des Neuen Marktes wieder auf dem Niveau von 1997 befinden.
Hauptsächlich wird ein Schutzrecht – beispielsweise ein Patent – von Unternehmen angemeldet, um der Konkurrenz die Produktion, den Verkauf sowie die Benutzung eines Produktes verbieten zu können. Durch den Erwerb dieses – zeitlich begrenzten – Monopols wird auch die eigene Investition abgesichert.
Daneben werden Schutzrechte aber auch als Handelsware benutzt und spielen eine Rolle in strategischen Überlegungen von Unternehmen. Diese Verwendung hat in den letzten Jahren gemäß wissenschaftlichen Erhebungen und Statistiken der Patentämter deutlich zugenommen. Vor allem Großunternehmen verwenden ihre Schutzrechte zunehmend wie ein Produkt, das sie – beispielsweise als Lizenz – vermarkten. Bei strategischen Bündnissen oder bei Übernahmen werden Schutzrechte als Tauschmittel eingesetzt. Oft läßt sich ein komplettiertes Produkt nur anbieten, wenn man mit internationalen Konkurrenten Patente oder Lizenzen tauscht. Ein Unternehmen, dem kein passendes Tauschmittel zur Verfügung steht, müßte die Lizenz erwerben und könnte dann eventuell nicht mehr konkurrenzfähig anbieten.
Seit nunmehr 25 Jahren gibt es das Europäische Patentamt und die Akzeptanz hat eigentlich kontinuierlich zugenommen. Die Notwendigkeit dieser europäischen Institution wird durch stetig steigende Anmeldezahlen laufend bestätigt. Dennoch gibt es viel Kritik aus der Wirtschaft, die eine schnellere, einfachere und auch kostengünstigere Abwicklung wünscht.
Immer noch werden pro Jahr weit über 100 000 Patente mehr beim EPA angemeldet als von ihm erteilt werden. Das bedeutet, daß die Beamten einen großen Berg an Arbeit vor sich herschieben und die durchschnittliche Erteilungsdauer für eine Anmeldung mittlerweile auf 50 Monate angewachsen ist. Das EPA hat schon in den letzten Jahren durch Strukturreformen und verstärkten Einsatz elektronischer Hilfsmittel seine Produktivität deutlich steigern können und ist zuversichtlich, daß diese Entwicklung anhält. Das erklärte Ziel, diese durchschnittliche Dauer bis zur Erteilung eines Patentes auf 36 Monate zu reduzieren, soll in spätestens vier Jahren erreicht sein.
Des weiteren sind die Kosten für die Nationalisierung in den einzelnen Staaten durch die jeweils notwendige Übersetzung relativ hoch. Ein Gemeinschaftspatent, das nur noch entweder in Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen muß und bei dem lediglich die Ansprüche in die einzelnen Landessprachen übersetzt werden müssen, scheint nun durch einen Grundsatzbeschluß der EU-Justizminister vom 3. März 2003 auf den Weg gebracht.
Auch die diesbezügliche Rechtsprechung soll dann einheitlich ein Patentgericht in Luxemburg erledigen. Besonders die deutschen Vertreter sträuben sich gegen die Abgabe nationaler Kompetenzen auf diesem Gebiet und verlangen, daß die Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren für Gemeinschaftspatente zumindest übergangsweise vor nationalen Gerichten stattfinden. Bisher fallen rund 70 % der Prozesse in der EU in Deutschland an.
Nicht erst seit heute weckt China als riesiger Absatzmarkt und auch als Produktionsstandort weltweites Interesse. Der wirtschaftlichen Öffnung und der wachsenden internationalen Zusammenarbeit tragen dabei zunehmend auch Wirtschaft und Regierung des Landes Rechnung. Das Messegeschäft – ein Indikator für die wirtschaftliche Aktivität – hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt, die Zahl der Ausstellungen – die bekanntesten in Beijing, Hongkong und Shanghai – hat sich seit 1997 verdoppelt. In mehreren Städten entstanden bzw. entstehen derzeit riesige Messehallen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Austausch bedingen auch Innovationsschutz. China ist 1994 dem PCT (Patent-Cooperation-Treaty) beigetreten und 2001 auch der WTO (World Trade Organization). Seitdem ist in China eine umfangreiche Gesetzgebung zum Schutz des geistigen Eigentums entstanden, auch wenn es sicherlich noch einige Zeit dauern wird, bis internationaler Standard erreicht ist. Beispielsweise kann der Patentinhaber mittlerweile schon rechtliche Schritte einleiten, bevor es zum tatsächlichen Verkauf eines geschützten Produktes kommt, Regularien für Verletzungsstreitigkeiten wurden festgelegt u.a.m. (Ausführlicheres dazu im nächsten Newsletter.)
Als Folge davon sind die Anmeldungen beim chinesischen Patentamt rapide angestiegen. Auch die von ausländischen Firmen. Die PCT-Anmeldungen aus China haben sich von 1999 auf 2002 fast verfünffacht, was im Vergleich mit anderen Ländern einmalig ist. Auch dadurch wird offensichtlich, daß China mit Riesenschritten in die Gruppe der führenden Industrienationen strebt.