DESIGN

schützt: äußere Formgebung
z.B.: Design eines Produktes oder dessen Einzelteile
auch: Logos, Linien, Softwareoberflächen, ...
ist: Verbietungsrecht, schützt insbesondere vor Nachbau
Voraussetzungen: Neuheit (12 Monate Neuheitsschonfrist) und Eigenart
notwendig: Abbildung des zu schützenden Designs
Amtshandlung: Registrierung durch das zuständige Amt, kein Prüfungsverfahren
wo: in einzelnen Ländern oder länderübergreifend (EU- und Int. Design)
Schutzdauer: maximal 25 Jahre (in Deutschland und Europa)

Die Möglichkeit zur rechtlichen Absicherung der Gestaltung der eigenen Produkte oder Produktdetails wird (viel zu) häufig außer Acht gelassen. Dabei kann das Design ein kraftvolles Schutzrecht darstellen, das Konkurrenten ein Abkupfern der prägnanten sichtbaren Produkteigenschaften verbieten hilft. Zudem sind Designs keineswegs auf Konsumgüter beschränkt: Auch Details von Maschinen sind unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe in vielen Fällen schützbar. Wir beraten Sie dabei, die Fallstricke zu vermeiden, welche einen zu engen und damit verschenkten Schutzumfang zur Folge hätten.

Eine weitere Besonderheit ist das "nicht eingetragene Design". Drei Jahre nach Veröffentlichung eines (nicht beim Amt angemeldeten) Designs besteht Schutz gegenüber identischen Nachahmungen.

Bevor neue Produktdesigns dem Markt vorgestellt werden, sollte eine Recherche nach älteren Designrechten durchgeführt werden. Ansonsten droht eine Verletzungsklage, die meist Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen beinhaltet. Auch sollten in regelmäßigen Abständen die Designregistrierungen der Konkurrenz studiert werden. Dies hat auch den Nebeneffekt, dass eventuell schon lange vor einer Markteinführung seitens des Wettbewerbers die Gestaltung dessen zukünftiger Produkte erkennbar ist.

>>Merkblatt: Design<<

Ein eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster) schützt die ästhetischen oder dekorativen Aspekte eines Gegenstandes oder dessen Einzelteile.

Der Inhaber eines eingetragenen Designs kann verbieten, dass ein Gegenstand mit gleichem Gesamteindruck im Schutzgebiet benutzt wird, d.h. hergestellt, angeboten, vertrieben oder gebraucht wird.

In diesem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick.


Canzler & Bergmeier
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