LEISTUNGEN

Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs sind das Herzstück unserer Arbeit und unsere Kernkompetenz.

Im Patentbereich reichen unsere Leistungen von der ersten Diskussion mit den Erfindern bis zur Durchsetzung des erteilten Patents im streitigen Verletzungsverfahren. Dazwischen liegen die Durchführung einer Recherche nach relevantem Stand der Technik sowie die Abschätzung möglicher Verletzungsrisiken (FTO - Freedom-To-Operate), die Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung, die Durchführung der Prüfungsverfahren (in Deutschland, in Europa und praktisch allen Ländern der Welt) und die Verteidigung des Patents in einem eventuellen Einspruchsverfahren.

Eine unserer speziellen Expertisen liegt im Markenbereich, einschließlich der Unternehmenskennzeichen und Internet-Domains. Hier sind viele Fallstricke zu beachten. Eine Vorab-Recherche ist in den meisten Fällen unabdingbar, um nicht ältere Rechte zu verletzen. Ist der Weg frei, beraten wir Sie hinsichtlich der besten Anmeldestrategie, insbesondere in Bezug auf die Art der anzumeldenden Marke (reines Wort, reines Bild oder Logo, kombinierte Wort-/Bildmarke, mit oder ohne Farbanteil, usw.), die mit der Marke zu beanspruchenden Waren und Dienstleistungen, die territoriale Ausdehnung des Markenschutzes und ...

Designs sind oft die "hidden champions". Wir helfen Ihnen, den optimalen Schutzumfang für Ihre gestalterischen Ideen zu erwirken.

Detailliertere Informationen finden Sie auch unter dem Kapitel "Schutzrechte".

Jedes Unternehmen muss sich heute Gedanken über seine aktuelle und angestrebte Position im IP-Bereich machen sei es, um den technischen Vorsprung zu verteidigen, Verletzungen von Schutzrechten zu vermeiden und/oder ein neues Marktsegment zu erobern. Das Schlagwort "Aufbau und Verwaltung eines IP-Portfolios" will mit Leben gefüllt werden, nicht mit Phrasen.

Ein komplexes Thema erfordert eine umfängliche Erfahrung und eine verständliche Beratung. Das Recht des Arbeitnehmers auf Berücksichtigung seiner Erfindungsmeldung und eine angemessene Vergütung muss beachtet werden, um als Unternehmen nicht das betreffende Patent zu verlieren. Wir helfen Ihnen, die Fallstricke zu erkennen und zu kappen, um frei agieren zu können.

Die Berechnung einer Erfindervergütung ist für einen Laien kaum verständlich. Sie basiert auf den verschiedensten Faktoren, die allesamt mit einer lang gewachsenen Rechtsprechung "belebt" sind. Wir führen Sie durch diesen Dschungel.Ob einfache Lizenzvereinbarung oder komplexer Kreuzlizenzvertrag, ob Abgrenzungsvereinbarung oder "Friedensvertrag" im Verletzungsverfahren.

Die Beratung zu und die Ausarbeitung von Verträgen ist Teil unserer täglichen Arbeit. Dazu gehören auch Kooperations-, Forschungs- und Know-how-Verträge. Mit Fingerspitzengefühl und Weitsicht holen wir das Optimum heraus. Und wenn die Vertragsverhandlungen nicht vorwärts kommen, scheuen wir uns nicht, Ihre Rechte auf streitigem Wege durchzusetzen.

Canzler & Bergmeier
Patentanwälte
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