Designrecht
Ein Design anmelden und schützen lassen
Ein eingetragenes Design schützt – für maximal 25 Jahre – die äußere Formgebung eines Produktes oder dessen Einzelteile. Aber auch Logos, Linien und Softwareoberflächen können beispielsweise mit einem Design monopolisiert werden. Voraussetzung für die (weitgehend prüfungslose) Eintragung und Rechtsbeständigkeit eines Designs ist deren Neuheit und Eigenart, wobei eine eigene Vorveröffentlichung innerhalb von 12 Monaten unschädlich ist.
Eine weitere Besonderheit ist das „nicht eingetragene Design“. Drei Jahre nach Veröffentlichung eines (nicht beim Amt angemeldeten) Designs besteht Schutz gegenüber identischen Nachahmungen.
Gut zu wissen rund um eingetragenes Design
Das Design stellt häufig ein kraftvolles Schutzrecht dar, das Wettbewerbern ein Nachahmen der prägnanten sichtbaren Produkteigenschaften verbieten hilft. Zudem sind Designs keineswegs auf Konsumgüter beschränkt: Auch Details von Maschinen sind – unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe – in vielen Fällen schützbar.