Patentanwälte Ingolstadt Patente

Patentrecht

Ein Patent anmelden und schützen lassen

Ein Patent schützt – für maximal 20 Jahre – technische Lösungen, die (weltweit) neu und erfinderisch sind. Geschützt werden können insbesondere Gegenstände, Vorrichtungen, Systeme sowie Arbeits- und Herstellungsverfahren, aber auch die Verwendung von schon bekannten Dingen und Stoffen für neue Einsatzgebiete. Schutz durch Patenterteilung wird erlangt, wenn die Patentanmeldung das patentamtliche Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Patentschutz national und international

Zunächst muss der Kern der Erfindung ergründet werden. Um eine Investition in eine nicht schutzfähige Erfindung zu vermeiden, führen unsere Patentanwälte und Patentingenieure in der Regel im Vorfeld eine Patentrecherche durch, um die Patenterteilungschancen und den zu erwartenden Schutzumfang abschätzen zu können. Wichtig: Wenn es nach der Recherche aus unserer Sicht keinen Sinn macht, Ihre Erfindung zum Patent anzumelden, sagen wir Ihnen das auch!

Im Falle eines positiven Rechercheergebnisses formulieren wir darauf aufbauend hochpräzise Patenansprüche, um sicherzustellen, dass auch ähnliche technische Lösungen in den Schutzbereich des erteilten Patents fallen. Die Ausarbeitung der Patentansprüche bedarf einer langjährigen Erfahrung, sind sie doch das Herzstück jedes Patents.

Während die Patentansprüche den Schutzbereich der Erfindung definieren, dienen die Beschreibung und die Figuren der Patentanmeldung zur Erläuterung und zum Verständnis der Erfindung. Auch hier sind umfangreiche Kenntnisse notwendig, nicht nur technisch-fachlicher Art, sondern auch hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung der gewählten Formulierungen.

Patentrecherche und Patentüberwachung

Die weltweite Patentliteratur ist die umfangreichste Quelle technischen Schriftguts. Eine Patentrecherche kann somit nicht nur helfen, die Erteilungschancen der eignen Erfindung abschätzen zu können, sondern gibt Entwicklern und Konstrukteuren auch wichtige Hilfen und Anregungen bei der Bearbeitung von technischen Aufgabestellungen.

Aber auch ohne eine eigene Patentanmeldung sollte vor einer Markteinführung eine Recherche nach fremden Schutzrechten durchgeführt werden. Zumindest die Patente Ihrer direkten Konkurrenten sollten Sie zudem regelmäßig überwachen (lassen). Hierbei müssen frühzeitig als störend ermittelte Schutzrechte nicht hingenommen werden. In Ihrem Namen (oder im Namen eines Strohmanns) kann beispielsweise gegen eine kürzlich erfolgte Patenterteilung innerhalb einer neunmonatigen Frist Einspruch eingelegt werden. Im Vergleich zu einer späteren Nichtigkeitsklage stellt dies eine kostengünstige Variante dar, das störende Patent anzugreifen und im besten Fall vollständig zu vernichten.

Was Sie noch über Patentrecht wissen sollten

Das Patentrecht mitsamt seiner Rechtsprechung ist komplex und manchmal verwirrend. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung in allen Bereichen kompetent und unterstützend zur Seite stehen. Wir sind für Sie da: seien es Patentrecherchen oder die Ausarbeitung von Patentanmeldungen, das Durchführen der Prüfungsverfahren vor den Patentämtern oder die Patentverwaltung einschließlich der Patentverlängerung mit Einzahlung der Jahresgebühren. Auch gehören dazu die Patentverteidigung und der Patentangriff, das Führen von Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsverfahren, und nicht zuletzt die Patentverwertung und die Lizenzierung.