MARKEN / UNTERNEHMENSKENNZEICHEN

schützt: Kennzeichen (Namen, Bilder, ...)
z.B.: Produktnamen und Dienstleistungsbezeichnungen, Firmierungen, Logos, etc.
ist: vom Amt auf absolute Schutzhindernisse geprüftes Verbietungsrecht
Voraussetzung: Unterscheidungskraft und nicht-beschreibender Charakter
notwendig: Wiedergabe der Marke, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
Amtshandlung: Registereintragung nach Prüfung der Markenfähigkeit durch das zuständige Markenamt
wo: in einzelnen Ländern oder länderübergreifend (Unionsmarke, IR-Marke)
Schutzdauer: unbegrenzt, Verlängerung alle 10 Jahre

Die Wortmarke gibt Ihrem Produkt einen unverwechselbaren Namen. Ihr Logo schafft einen visuellen Wiedererkennungswert. Genauso wie Ihr Unternehmensnamen ist die Marke ein Image-Botschafter und extrem wichtiger Erfolgsfaktor. Keinen Markenschutz zu beantragen, grenzt schon fast an Fahrlässigkeit.

Bei der Registrierung der Marke ist Weitsicht gefragt. Die Anmeldung Ihrer Marke in den wichtigsten aktuellen und zukünftigen Ländern hilft, spätere Auseinandersetzungen mit beispielsweise schnelleren Trittbrettfahrern zu verhindern. Wir erläutern Ihnen die zur Verfügung stehenden Instrumentarien, zu denen auch Domainnamen gehören.

Auch gehört zum verantwortungsvollen Vorgehen eine Überwachung Ihrer registrierten Marken in für Sie wichtigen Ländern, um frühzeitig über jüngere Marken(-anmeldungen) informiert zu werden. Gegen diese kann dann häufig ohne übermäßige Kosten Widerspruch eingelegt werden.

Insbesondere im Markenrecht gilt: Haben Sie sich für einen neuen Produkt- oder Dienstleistungsnamen entschieden, ist eine vorherige Recherche unabdingbar. Ansonsten droht ein Desaster: Von der einstweiligen Verfügung bis zum Vernichten Ihrer Produkte und Werbeunterlagen reichen die drastischen Konsequenzen. Vom Imageverlust ganz zu schweigen.

Im Gegensatz zu den technischen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster) scheinen die Verteidigungsmöglichkeiten bei Verletzungsverfahren im Markenrecht relativ eingeschränkt. Es gibt sie aber, auch wenn sie zuweilen eine gewisse Kreativität erfordern. Dieser Aufgabe stellen wir uns gerne und mit allem Engagement.

>>Merkblatt: Deutsche Marken<<

Nach dem Markengesetz werden Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben geschützt. Marken dienen vor allem zur Bezeichnung von Produkten, Dienstleistungen und auch Firmennamen.

In diesem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick.


>>Merkblatt: Schutz Firmenlogo und Firmenname<<

Mit Hilfe einer eingetragenen Marke kann schließlich gegen den Gebrauch ähnlicher Firmennamen vorgegangen werden, ebenso bei Neugründung eines Unternehmens als auch bei schon länger verwendeten Logos ist es zu empfehlen, das eigene Logo in Form eines Registerrechts gegen Nachahmungen zu schützen.

In diesem Merkblatt finden Sie alle wichtigen Punkte auf einen Blick.


Canzler & Bergmeier
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