Für Unternehmen, die ihre Produkte in China vertreiben, dort produzieren lassen oder den chinesischen Markt künftig erschließen möchten, ist ein verlässlicher Markenschutz von großer Bedeutung. Dabei genügt es nicht, eine Marke einmal anzumelden und anschließend für viele Jahre zu den Akten zu legen.
China hat sein Markenrecht umfassend überarbeitet. Das neue Markengesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und bringt einige Änderungen mit sich, die gerade für deutsche und europäische Unternehmen relevant sind.
Das Grundprinzip bleibt dabei bestehen: Wer seine Marke in China schützen möchte, sollte sie möglichst frühzeitig anmelden. Neu ist vor allem, dass Unternehmen ihre bestehenden Markenrechte künftig noch aktiver im Blick behalten sollten.
Kürzere Frist: Markenüberwachung wird wichtiger
Eine der praktisch wichtigsten Änderungen betrifft den Widerspruch gegen neu angemeldete Marken.
Wird in China eine Marke veröffentlicht, die mit einer eigenen älteren Marke kollidieren könnte, besteht künftig nur noch eine Frist von zwei Monaten, um Widerspruch einzulegen. Bisher waren es drei Monate.
Was zunächst nach einer kleinen Änderung klingt, kann in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben.
Erfährt ein Unternehmen beispielsweise erst durch einen Vertriebspartner oder Kunden davon, dass ein Dritter eine ähnliche Marke angemeldet hat, kann bereits wertvolle Zeit verstrichen sein. Im ungünstigsten Fall wird die problematische Anmeldung erst entdeckt, nachdem die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.
Für Unternehmen mit wichtigen Marken in China wird daher eine systematische Markenüberwachung noch sinnvoller. Dabei werden neu veröffentlichte Markenanmeldungen regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie mit den eigenen Schutzrechten kollidieren könnten.
Ebenso wichtig sind kurze Entscheidungswege im eigenen Unternehmen: Wird eine kritische Anmeldung entdeckt, muss innerhalb relativ kurzer Zeit entschieden werden können, ob dagegen vorgegangen werden soll.
Umzug, Umfirmierung oder Umstrukturierung? Registerdaten nicht vergessen
Unternehmen verändern sich. Adressen ändern sich, Gesellschaften werden umfirmiert, Unternehmensteile verschmelzen oder Marken werden innerhalb einer Unternehmensgruppe übertragen.
Was im Tagesgeschäft häufig selbstverständlich erscheint, wird beim Markenportfolio jedoch gelegentlich übersehen.
Das neue chinesische Markenrecht erhöht den Druck, die beim Markenamt hinterlegten Angaben aktuell zu halten. Stimmen beispielsweise Firmenname oder Adresse des Markeninhabers nicht mehr mit den tatsächlichen Verhältnissen überein, sollte dies korrigiert werden.
Das ist nicht nur wegen möglicher Sanktionen wichtig. Aktuelle Registerdaten erleichtern auch die Durchsetzung und Verwaltung der eigenen Rechte.
Deshalb empfiehlt es sich, Änderungen der Unternehmensstruktur zum Anlass zu nehmen, nicht nur Handelsregister- und Vertragsunterlagen zu prüfen, sondern auch das Markenportfolio – in China ebenso wie in anderen wichtigen Märkten.
Ein neues Logo kann auch neuen Markenschutz erfordern
Logos werden modernisiert. Schriftarten ändern sich, grafische Elemente werden reduziert und ein bisher komplexes Erscheinungsbild wird an aktuelle Designtrends angepasst.
Aus Marketingsicht handelt es sich dabei vielleicht nur um ein „Facelift“. Markenrechtlich kann die Änderung jedoch relevant sein.
Grundsätzlich schützt eine eingetragene Bild- oder Wort-Bild-Marke diejenige Gestaltung, die tatsächlich registriert wurde. Wird das Logo wesentlich verändert, sollte daher geprüft werden, ob die vorhandene Markenregistrierung noch ausreichenden Schutz bietet oder eine neue Anmeldung sinnvoll ist.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Wird über längere Zeit nur noch ein deutlich verändertes Logo benutzt, kann sich später die Frage stellen, ob diese Benutzung noch als Benutzung der ursprünglich registrierten Marke anerkannt wird.
Unternehmen sollten deshalb vor einem größeren Rebranding nicht nur Marketing und Vertrieb einbinden, sondern auch den bestehenden Markenschutz überprüfen.
Gerade deshalb bilden reine Wortmarken häufig einen wichtigen Bestandteil einer langfristigen Markenstrategie: Der Produkt- oder Unternehmensname bleibt oftmals gleich, während sich seine grafische Gestaltung im Laufe der Jahre mehrfach verändert.
Benutzung einer Marke dokumentieren – nicht erst, wenn es zum Streit kommt
Eine Markenurkunde allein garantiert nicht, dass ein Schutzrecht dauerhaft unangreifbar bleibt.
Auch in China können Marken, die über einen längeren Zeitraum nicht benutzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Mit dem neuen Markenrecht erhält das chinesische Markenamt zusätzliche Möglichkeiten, gegen nicht benutzte Registrierungen vorzugehen.
Für Markeninhaber wird es deshalb noch wichtiger, die tatsächliche Benutzung ihrer Marken nachvollziehbar zu dokumentieren.
Geeignet sein können beispielsweise:
- Rechnungen und Verkaufsunterlagen,
- Produktverpackungen und Etiketten,
- Werbematerialien und Kataloge,
- Screenshots von Webseiten oder Online-Shops,
- Liefer- und Versandunterlagen.
Entscheidend ist, solche Nachweise laufend aufzubewahren.
In der Praxis ist nämlich nicht unbedingt die Benutzung selbst das Problem. Schwieriger kann es sein, Jahre später noch überzeugend nachzuweisen, wann, wo und für welche Waren oder Dienstleistungen eine Marke tatsächlich benutzt wurde.
Eine einfache interne Dokumentationsroutine kann hier später erheblichen Aufwand vermeiden.
Passt das Markenportfolio noch zum Unternehmen?
Viele Unternehmen bauen ihr Markenportfolio über Jahre oder Jahrzehnte auf. Neue Produkte kommen hinzu, andere verschwinden. Märkte werden erschlossen oder wieder aufgegeben. Gleichzeitig entstehen aus nachvollziehbaren Gründen häufig Markenregistrierungen, die auch mögliche zukünftige Geschäftsfelder oder defensive Interessen abdecken.
Das neue chinesische Markenrecht richtet sich stärker gegen Anmeldungen, die offensichtlich keinen nachvollziehbaren Bezug zu einer tatsächlichen oder absehbaren Geschäftstätigkeit haben.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen ihre Marken nur für diejenigen Waren und Dienstleistungen schützen dürfen, die sie exakt heute anbieten. Auch eine geplante Expansion oder ein berechtigtes Interesse daran, Schutzlücken gegenüber Nachahmern und Wettbewerbern zu vermeiden, kann Teil einer sinnvollen Markenstrategie sein.
Wichtig ist vielmehr, dass sich erklären lässt, warum ein bestimmter Schutzumfang für das Unternehmen sinnvoll ist.
Gerade bei älteren Markenportfolios lohnt sich deshalb von Zeit zu Zeit die Frage:
Passt unser Markenschutz noch zu unserem heutigen und zukünftigen Geschäft?
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Das Inkrafttreten des neuen chinesischen Markenrechts zum 1. Januar 2027 ist ein guter Anlass für einen kurzen „Marken-Check“.
Unternehmen mit Markenschutz in China sollten insbesondere prüfen,
- ob ihre wichtigen Marken zuverlässig überwacht werden,
- ob Namen und Adressen der Markeninhaber noch aktuell sind,
- ob registrierte Logos noch den tatsächlich verwendeten Logos entsprechen,
- ob Nachweise über die Benutzung wichtiger Marken systematisch aufbewahrt werden und
- ob der Umfang des Markenportfolios noch zur aktuellen und geplanten Geschäftstätigkeit passt.
Fazit: Eine Marke anmelden ist nur der erste Schritt
Die Reform des chinesischen Markenrechts ändert nichts daran, dass eine frühzeitige Markenanmeldung in China ein wesentlicher Bestandteil einer internationalen Markenstrategie bleibt.
Sie macht jedoch deutlich, dass erfolgreicher Markenschutz nicht mit der Eintragung endet. Marken müssen überwacht, gepflegt und an die tatsächliche Entwicklung eines Unternehmens angepasst werden.
Gerade Unternehmen mit wichtigen Absatzmärkten, Produktionsstandorten oder Geschäftspartnern in China sollten deshalb bestehende Markenportfolios rechtzeitig überprüfen. Oft lässt sich mit überschaubarem Aufwand feststellen, wo Handlungsbedarf besteht – bevor eine kurze Frist, ein veralteter Registereintrag oder fehlende Benutzungsnachweise zum Problem werden.
Canzler & Bergmeier unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung und strategischen Weiterentwicklung Ihres Markenportfolios – in China ebenso wie in anderen Märkten.
