Sie haben einen einzigartigen Produktnamen entwickelt und nutzen ihn bereits für Ihr Unternehmen? Viele Geschäftsführer gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie mit Aufnahme der Benutzung automatisch ein Recht an ihrem Produktnamen besitzen. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Stattdessen sollten Sie sich fragen:
- Darf ich diesen Produktnamen überhaupt und auch in Zukunft selbst benutzen – oder hat womöglich ein Dritter bereits Rechte an diesem oder kann ein Dritter solche Rechte zu einem späteren Zeitpunkt erlangen?
- Ist mein Produktname wirklich geschützt – oder kann ihn jeder kopieren?
Die Risiken: Was passiert ohne Markenschutz?
- Markenrechtsverletzung – Abmahnungen und hohe Kosten
Ist Ihr Produktname bereits von einem Dritten als Marke registriert, kann der Inhaber rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Das kann teure Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, teure Rebranding-Maßnahmen oder sogar einen Rückruf Ihrer Produkte zur Folge haben. Aufgrund dessen sollten Sie dieses Risiko vor der geplanten Benutzung des Namens unbedingt mit einer Recherche abklären.
- Markengrabbing
Auch wenn Sie Ihren Produktnamen bereits seit langem benutzen, kann dieser ohne eigenen Markenschutz von jedem Dritten selbst als Marke registriert werden. In diesem Fall kann Ihnen der Markeninhaber die Benutzung des Produktnamens für die Zukunft verbieten. Dies kann böswillig von sogenannten Markengrabbern ausgenutzt werden, die dann ein Lösegeld für die Übertragung der Marke fordern. Ein rechtliches Vorgehen gegen solche Markengrabber gestaltet sich selbst bei Bösgläubigkeit schwierig, da in der Regel der Nachweis der Bösgläubigkeit nicht gelingt oder sich die Täter im Ausland befinden.
- Nachahmer und Rufschädigung
Ohne Markenschutz kann jeder Wettbewerber denselben Produktnamen verwenden. Wenn Dritte Ihren Namen kopieren und minderwertige Produkte anbieten, leidet Ihr guter Ruf. Ohne eingetragene Marke haben Sie kaum rechtliche Handhabe dagegen.
Der nötige Schutz Ihres Produktnamens entsteht daher meist nur durch Eintragung als Marke. Sie erhalten hierdurch exklusive Nutzungsrechte und können zudem gegen Nachahmer vorgehen. Je nach Strategie kann eine nationale Marke (z. B. beim DPMA), eine EU-weite Marke (Unionsmarke, EUIPO) oder auch ein Markenschutz im EU-Ausland sinnvoll sein.
Ein effektiver Markenschutz beginnt mit der richtigen Strategie. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und gerne zu Ihrem individuellen Schutzkonzept. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.