Versteckte KI-Tools im Unternehmen – Risiken für Patente und Geschäftsgeheimnisse

11. Dezember 2025

Der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT, Übersetzungs- oder Code-Assistenten gehört in vielen Unternehmen inzwischen zum Alltag. Oft geschieht dies jedoch ohne klare Vorgaben oder Freigabe durch die IT (so genannte „Schatten-KI“). Auf den ersten Blick geht es dabei um Effizienz. Auf den zweiten Blick können aber auch potentielle Patente, Geschäftsgeheimnisse und vertragliche Pflichten betroffen sein.

Nutzung von KI-Tools im Unternehmensalltag

Typische Situationen sind etwa das Einfügen von Textentwürfen, Präsentationen, Quellcode oder technischen Beschreibungen in ein öffentliches KI-Tool, um Formulierungen zu verbessern oder Fehler zu finden. Mitarbeitende machen sich dabei häufig keine Gedanken darüber, wie der Anbieter diese Daten verarbeitet und speichert.

Gerade in F&E, Produktdesign und Vertrieb werden so schnell Informationen nach außen gegeben, die für das Unternehmen wirtschaftlich besonders sensibel sind.

Auswirkungen auf Patente

Für die Erlangung eines Patents ist es entscheidend, dass die zugrundeliegende Erfindung vor der Anmeldung nicht offenbart wurde, und zwar auch nicht vom Erfinder selbst. Werden jedoch technische Lösungsansätze oder sogar komplette Erfindungsbeschreibungen in ein öffentliches KI-System gespeist, besteht das Risiko, dass dies als Offenbarung gegenüber einem Dritten gewertet oder diesem sogar tatsächlich zugänglich wird.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Der rechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen setzt voraus, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden. Werden interne Informationen unkontrolliert an externe KI-Dienste weitergegeben, kann dies im Streitfall gegen eine solche Schutzmaßnahme sprechen.

Besonders heikel ist dies bei technischen Zeichnungen, Quellcode, Algorithmen, Preislisten, Kunden- und Projektdaten. Auch wenn eine Eingabe „nur kurz zur Textverbesserung“ erfolgt, kann der Geheimnisschutz im Ernstfall in Frage gestellt werden.

Vertragliche Pflichten gegenüber Kunden

In vielen Projekten bestehen zudem strenge vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen. Wenn Mitarbeitende geschützte Kundeninformationen über nicht freigegebene KI-Tools verarbeiten, kann dies zu Vertragsverletzungen führen. Neben der rechtlichen Haftung droht ein Vertrauensverlust bei wichtigen Geschäftspartnern.

Unternehmen sollten daher klar regeln, ob und in welchem Umfang KI-Tools in Kundenprojekten eingesetzt werden dürfen.

Praktische Handlungsempfehlungen

Statt eines pauschalen Verbots empfiehlt sich ein klarer Rahmen für den Umgang mit KI:

  • Festlegen, welche Informationen nicht in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden dürfen (z. B. unveröffentlichte Erfindungen, Quellcode, vertrauliche Kunden- und Projektdaten).
  • Bereitstellung sicherer, ggf. vertraglich abgesicherter KI-Lösungen im Unternehmen.
  • Kurze, praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende zu IP-Risiken bei der KI-Nutzung.
  • Überprüfung und Anpassung von Erfindungsmeldungen, NDAs und Projektverträgen an den Einsatz von KI.

Fazit

„Versteckte“ KI-Nutzung im Unternehmen ist kein Randthema, sondern berührt direkt den gewerblichen Rechtsschutz. Wer Patente, Designs, Marken und Geschäftsgeheimnisse wirksam schützen will, sollte klare Regeln für den Einsatz von KI-Tools schaffen und diese im Alltag verankern.

Canzler & Bergmeier unterstützt Unternehmen dabei, eine sinnvolle Balance zu finden: KI produktiv nutzen – ohne die eigenen Schutzrechte zu gefährden.